Im internationalen Handel sind Holzcontainer und Paletten aufgrund ihrer Robustheit und Stabilität unverzichtbar für den sicheren Transport von Exportwaren über lange Distanzen. Damit diese Verpackungen den hohen Anforderungen standhalten können, müssen sie bestimmte qualitative Standards erfüllen. Es gibt aber auch Vorschriften wie den IPPC ISPM 15 Standard für Holzverpackungen. Dieser Standard, entwickelt von der International Plant Protection Convention (IPPC), gewährleistet, dass Holzpackmittel frei von Schädlingen sind und somit keine Gefahr für die Umwelt darstellen.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den ISPM 15 Standard: seine Bedeutung im internationalen Handel, welche Unternehmen und Holzverpackungen davon betroffen sind, die verschiedenen Behandlungsmethoden, die notwendigen Markierungen für konforme Verpackungen, welche Länder eine Zertifizierung nach ISPM 15 verlangen und die wesentlichen Verpflichtungen für den Import und Export.
Was ist der ISPM 15? Der ISPM 15 Standard, offiziell bekannt als „Internationaler Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel“, ist ein phytosanitärer Standard, der im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) von der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) entwickelt wurde. Sein Hauptziel ist es, die Einschleppung und Verbreitung von Holzschädlingen durch Verpackungsmaterial aus Holz zu verhindern, um so die natürlichen Ökosysteme weltweit zu schützen.
Unternehmen, die Holzverpackungen für den internationalen Handel herstellen, müssen gemäß ISPM 15 sicherstellen, dass ihr Verpackungsmaterial bestimmte Pflanzenschutz-Standards erfüllt. Dazu gehören verschiedene Behandlungsmethoden wie Hitzebehandlung oder Begasung, die sicherstellen sollen, dass das Holz frei von Schädlingen ist. Eine standardisierte Markierung, die die erfolgreiche Behandlung gemäß ISPM 15 bestätigt, ist erforderlich, um die Einhaltung der Vorschriften beim internationalen Versand nachzuweisen.
Bedeutung der Abkürzung:
Jedes Unternehmen, das erstmalig Holzpackmittel innerhalb der EU in Umlauf bringt, ist betroffen, darunter Marktteilnehmer wie Importeure und Händler, die gewerblich mit Holzverpackungen und Paletten handeln, die bereits in der EU befindlich sind. Der Versender muss sicherstellen, dass die importierte oder exportierte Verpackung den Vorgaben der ISPM 15 Norm entspricht, da der Zoll die Ware unter Umständen ablehnen kann, wenn die entsprechende Markierung fehlt.
Der ISPM 15 Richtlinie betrifft sämtliches Holzverpackungsmaterial, das potenziell einen Übertragungsweg für Schadorganismen darstellt und somit insbesondere für lebende Bäume eine Gefahr darstellen könnte. Das umfasst Verpackungsmaterial aus massivem Holz oder Komponenten daraus, wie beispielsweise:
Diese Ausnahmen können je nach Land und spezifischen Gesetzen variieren, daher ist es wichtig, die jeweiligen nationalen Vorschriften zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Die ISPM 15 Norm legt verschiedene Methoden fest, um sicherzustellen, dass Holzverpackungen frei von Schädlingen sind und keine Gefahr für die globalen Ökosysteme darstellen. Zu den anerkannten ISPM 15 Behandlungen gehören:
Diese Methoden gewährleisten, dass Holzverpackungen die Anforderungen der ISPM 15 erfüllen und sicher im internationalen Handel verwendet werden können. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften und Einschränkungen in jedem Land zu beachten, um die Einhaltung der internationalen Standards zu gewährleisten.
Der ISPM 15 Stempel auf Holzverpackungen zeigt an, dass das Holz gemäß den Richtlinien behandelt wurde, um Schädlinge zu bekämpfen und die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern. Die Markierung folgt einem standardisierten Aufbau und muss deutlich sichtbar an der Verpackung angebracht sein. Betriebe, die Holzverpackungen markieren möchten, müssen sich beim zuständigen Pflanzenschutzdienst registrieren lassen und werden mindestens einmal jährlich auf die Einhaltung der ISPM 15 Anforderungen überprüft.
Gemäß den Vorschriften muss die ISPM 15 Markierung gerahmt, deutlich sichtbar an jedem Packstück angebracht und vorzugsweise an zwei gegenüberliegenden Seiten dauerhaft und untrennbar mit dem Holz verbunden sein. Sie darf nicht zerstörungsfrei entfernt werden können und sollte idealerweise mit einem Brennstempel, Farbstempel oder einer Schablone aufgebracht werden. Die Größe der Markierung muss angemessen zur Verpackungsgröße sein, wobei die Verwendung der Farben Rot und Orange vermieden werden sollte, da diese für die Kennzeichnung von Gefahrgut reserviert sind.
Die ISPM 15 Markierung soll sicherstellen, dass nur entsprechend behandelte Holzverpackungen im internationalen Handel verwendet werden können, ohne zusätzliche Behandlungszertifikate oder Pflanzengesundheitszeugnisse vorlegen zu müssen. In vielen Ländern ist die Einhaltung dieser Kennzeichnungspflicht unerlässlich, da fehlende Markierungen zur Nachbehandlung oder sogar zur Zurückweisung der Lieferung führen können.
So baut sich die ISPM 15 Markierung auf:
Ausführliche Informationen zum ISPM 15 Stempel finden Sie hier >
Für Holzverpackungen innerhalb der EU und im Handel mit der Schweiz ist keine Zertifizierung erforderlich, außer in bestimmten Gebieten Portugals und Spaniens wegen Kiefernholznematoden. Verpackungen aus Portugal, die in andere EU-Länder oder Drittländer exportiert werden, müssen gemäß ISPM 15 behandelt und gekennzeichnet sein. Es wird empfohlen, stets behandelte und gekennzeichnete Verpackungen zu verwenden, um Transitprobleme zu vermeiden.
Die NAPPO-Länder (USA, Kanada und Mexiko) haben den ISPM-15-Standard ab dem 16. September 2005 eingeführt, endgültig durchgesetzt ab dem 5. Juli 2006. In den USA wurden die phytosanitären Vorschriften angepasst. Kanada spezifizierte die Anforderungen in D-98-08, und Mexiko setzte den Standard ab dem 27. November 2003 um. Nicht konforme Verpackungen werden zur Wiederausfuhr angewiesen, und alle anfallenden Kosten trägt der Importeur.
Seit dem 1. Januar 2006 müssen Holzverpackungen nach dem ISPM-15-Standard behandelt und gekennzeichnet sein. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist nicht mehr erforderlich. Verpackungen aus Gebieten mit Kiefernfadenwurm müssen eine Hitzebehandlung durchlaufen. Die Verpackungen müssen rindenfrei sein und das IPPC/FAO-Zeichen auf zwei Seiten tragen. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe wie Sperrholz und MDF.
Australien hat den ISPM 15-Standard ab dem 1. September 2004 eingeführt. Alle Holzverpackungen müssen behandelt und gekennzeichnet sein. Sie müssen aus entrindetem Holz bestehen und können nach Ankunft weiteren Kontrollen unterzogen werden. Zusätzliche Informationen und Anforderungen sind auf der AQIS-Website zu finden. Australien erkennt auch alternative, von AQIS genehmigte Behandlungen an.
Über 120 WTO-Mitgliedsstaaten haben das FAO ISPM 15:2009 Dokument unterzeichnet, aber nicht alle haben es in nationale Vorschriften umgesetzt. Eine vollständige Liste der Länder, die den ISPM 15-Standard anwenden, finden Sie hier >>
Diese Verpflichtungen stellen sicher, dass Holzverpackungen keine Schädlinge verbreiten und internationalen Handelsanforderungen entsprechen.
weiterführende Informationen und Quellen:
Weiterführende Infos 1: ISPM 15 Länderliste
Weiterführende Infos 2: ISPM 15 Stempel, Markierung & Logo
Weiterführende Infos 3: ISPM 15 Behandlung
Weiterführende Infos 4: Julius Kühn Institut
Weiterführende Infos 5: International Plant Protection Convention