ISPM 15 Standard für Holzpackmittel

Bedeutung, Methoden und Zertifizierung des Standards

ISPM 15 Standard Holzverpackung / Holzpackmittel

August 22, 2024 acadon

Im internationalen Handel sind Holzcontainer und Paletten aufgrund ihrer Robustheit und Stabilität unverzichtbar für den sicheren Transport von Exportwaren über lange Distanzen. Damit diese Verpackungen den hohen Anforderungen standhalten können, müssen sie bestimmte qualitative Standards erfüllen. Es gibt aber auch Vorschriften wie den IPPC ISPM 15 Standard für Holzverpackungen. Dieser Standard, entwickelt von der International Plant Protection Convention (IPPC), gewährleistet, dass Holzpackmittel frei von Schädlingen sind und somit keine Gefahr für die Umwelt darstellen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den ISPM 15 Standard: seine Bedeutung im internationalen Handel, welche Unternehmen und Holzverpackungen davon betroffen sind, die verschiedenen Behandlungsmethoden, die notwendigen Markierungen für konforme Verpackungen, welche Länder eine Zertifizierung nach ISPM 15 verlangen und die wesentlichen Verpflichtungen für den Import und Export.

ISPM 15 Bedeutung

Was ist der ISPM 15? Der ISPM 15 Standard, offiziell bekannt als „Internationaler Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel“, ist ein phytosanitärer Standard, der im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) von der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) entwickelt wurde. Sein Hauptziel ist es, die Einschleppung und Verbreitung von Holzschädlingen durch Verpackungsmaterial aus Holz zu verhindern, um so die natürlichen Ökosysteme weltweit zu schützen.

Unternehmen, die Holzverpackungen für den internationalen Handel herstellen, müssen gemäß ISPM 15 sicherstellen, dass ihr Verpackungsmaterial bestimmte Pflanzenschutz-Standards erfüllt. Dazu gehören verschiedene Behandlungsmethoden wie Hitzebehandlung oder Begasung, die sicherstellen sollen, dass das Holz frei von Schädlingen ist. Eine standardisierte Markierung, die die erfolgreiche Behandlung gemäß ISPM 15 bestätigt, ist erforderlich, um die Einhaltung der Vorschriften beim internationalen Versand nachzuweisen.

Bedeutung der Abkürzung:

  • ISPM 15: Internationale Standards für phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15
    Ein internationaler Standard, der spezifische Anforderungen für die Behandlung von Holzverpackungsmaterial vorschreibt, um die Verbreitung von Schädlingen zu verhindern.

  • IPPC: International Plant Protection Convention
    Ein zwischenstaatliches Abkommen zur Koordination globaler Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen vor Schädlingen und Krankheiten.

  • FAO: Food and Agriculture Organization
    Eine spezialisierte Agentur der Vereinten Nationen, die sich mit Ernährung, Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung befasst.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Jedes Unternehmen, das erstmalig Holzpackmittel innerhalb der EU in Umlauf bringt, ist betroffen, darunter Marktteilnehmer wie Importeure und Händler, die gewerblich mit Holzverpackungen und Paletten handeln, die bereits in der EU befindlich sind. Der Versender muss sicherstellen, dass die importierte oder exportierte Verpackung den Vorgaben der ISPM 15 Norm entspricht, da der Zoll die Ware unter Umständen ablehnen kann, wenn die entsprechende Markierung fehlt.

Welche Verpackungen müssen laut ISPM 15 behandelt werden?

Der ISPM 15 Richtlinie betrifft sämtliches Holzverpackungsmaterial, das potenziell einen Übertragungsweg für Schadorganismen darstellt und somit insbesondere für lebende Bäume eine Gefahr darstellen könnte. Das umfasst Verpackungsmaterial aus massivem Holz oder Komponenten daraus, wie beispielsweise:

  • Kisten (Lattenkisten, Packkisten)
  • Stauholz
  • Paletten
  • Kabeltrommeln
  • Spulenkörper

Von der ISPM 15 Richtlinie ausgenommen sind:

  • Holzverpackungsmaterialien, die ausschließlich aus dünnem Holz mit einer Dicke von ≤ 6 mm bestehen.

  • Holzverpackungen, die ausschließlich für den Transport von Waren innerhalb des Ursprungslandes verwendet werden und nicht für den internationalen Handel bestimmt sind.

  • Holzverpackungen, die vollständig aus Holzwerkstoffen hergestellt sind, die unter Verwendung von Klebstoffen, Hitze, Druck oder einer Kombination dieser Methoden gefertigt wurden (z. B. Sperrholz, Pressholz, Holzfaserplatten oder Furnier).

  • Holzverpackungen, die aus speziell behandeltem Holz oder Holzmaterialien hergestellt wurden, das bereits eine wirksame Schädlingsbekämpfung durchlaufen hat, die den Anforderungen der ISPM 15 entspricht.

  • Holzverpackungen für Wein, Zigarren und andere Waren, die aus Holz gefertigt wurden und speziell behandelt oder hergestellt sind, um sie von Schadorganismen zu befreien.

  • Holzverpackungen, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind und nach ihrem ersten internationalen Einsatz entsorgt werden.

  • Holzkomponenten, die dauerhaft mit Transportmitteln und Containern verbunden sind.

  • Fässer für Spirituosen, die während ihrer Herstellung erhitzt wurden.

  • Sägemehl, Holzspäne und Holzwolle.

Diese Ausnahmen können je nach Land und spezifischen Gesetzen variieren, daher ist es wichtig, die jeweiligen nationalen Vorschriften zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

Welche Behandlungsmethoden sind für die ISPM 15 Zertifizierung anerkannt?

Die ISPM 15 Norm legt verschiedene Methoden fest, um sicherzustellen, dass Holzverpackungen frei von Schädlingen sind und keine Gefahr für die globalen Ökosysteme darstellen. Zu den anerkannten ISPM 15 Behandlungen gehören:

  • Wärmebehandlung (HT): Das Holzverpackungsmaterial wird auf mindestens 56°C im Kern für 30 Minuten erhitzt, entweder mit Trockenhitze oder Dampf. Diese Methode tötet Schädlinge und Krankheitserreger effektiv ab, ohne chemische Rückstände zu hinterlassen.

  • Chemische Behandlung mit zugelassenen Pestiziden: Diese Methode umfasst die Anwendung von speziell zugelassenen Pestiziden auf das Holz, um Schädlinge zu bekämpfen. Die verwendeten Pestizide müssen sicher für Mensch und Umwelt sein und dürfen keine Rückstände hinterlassen, die die Nutzung des Holzes beeinträchtigen könnten.

  • Methylbromid-Begasung (MB): Früher weit verbreitet, aber heute stark reguliert oder verboten aufgrund seiner Umwelt- und Gesundheitsrisiken. Methylbromid wurde gasförmig auf das Holz aufgetragen, um Schädlinge zu bekämpfen, aber wegen seiner Ozonabbauwirkungen und seiner Toxizität ist es nur noch in bestimmten Fällen erlaubt.

  • Mikrowellenbehandlung (Dielectric Heating DH): Bei dieser Methode wird das Holz für eine Minute bei 60°C über den gesamten Querschnitt erhitzt, was eine schnelle und effektive Schädlingsbekämpfung ermöglicht.

  • Behandlung mit Sulfurylfluorid (SF): Unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen, erfordert diese Methode einen spezifischen Plan und die Genehmigung durch die zuständigen Behörden, um sicherzustellen, dass keine Schädlinge im Holz verbleiben.

Diese Methoden gewährleisten, dass Holzverpackungen die Anforderungen der ISPM 15 erfüllen und sicher im internationalen Handel verwendet werden können. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften und Einschränkungen in jedem Land zu beachten, um die Einhaltung der internationalen Standards zu gewährleisten.

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Der ISPM 15 Stempel

Der ISPM 15 Stempel auf Holzverpackungen zeigt an, dass das Holz gemäß den Richtlinien behandelt wurde, um Schädlinge zu bekämpfen und die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern. Die Markierung folgt einem standardisierten Aufbau und muss deutlich sichtbar an der Verpackung angebracht sein. Betriebe, die Holzverpackungen markieren möchten, müssen sich beim zuständigen Pflanzenschutzdienst registrieren lassen und werden mindestens einmal jährlich auf die Einhaltung der ISPM 15 Anforderungen überprüft.

Gemäß den Vorschriften muss die ISPM 15 Markierung gerahmt, deutlich sichtbar an jedem Packstück angebracht und vorzugsweise an zwei gegenüberliegenden Seiten dauerhaft und untrennbar mit dem Holz verbunden sein. Sie darf nicht zerstörungsfrei entfernt werden können und sollte idealerweise mit einem Brennstempel, Farbstempel oder einer Schablone aufgebracht werden. Die Größe der Markierung muss angemessen zur Verpackungsgröße sein, wobei die Verwendung der Farben Rot und Orange vermieden werden sollte, da diese für die Kennzeichnung von Gefahrgut reserviert sind.

Die ISPM 15 Markierung soll sicherstellen, dass nur entsprechend behandelte Holzverpackungen im internationalen Handel verwendet werden können, ohne zusätzliche Behandlungszertifikate oder Pflanzengesundheitszeugnisse vorlegen zu müssen. In vielen Ländern ist die Einhaltung dieser Kennzeichnungspflicht unerlässlich, da fehlende Markierungen zur Nachbehandlung oder sogar zur Zurückweisung der Lieferung führen können.

So baut sich die ISPM 15 Markierung auf:

  1. IPPC Logo
  2. Ländercode: z.B. DE für Deutschland
  3. Registrier Nr des Betriebs / Behandlercode
  4. Behandlungsmethode z.B. HT für Hitzebehandlung

Ausführliche Informationen zum ISPM 15 Stempel finden Sie hier >

ISPM-15 Regularien der Länder

Innerhalb der EU

Für Holzverpackungen innerhalb der EU und im Handel mit der Schweiz ist keine Zertifizierung erforderlich, außer in bestimmten Gebieten Portugals und Spaniens wegen Kiefernholznematoden. Verpackungen aus Portugal, die in andere EU-Länder oder Drittländer exportiert werden, müssen gemäß ISPM 15 behandelt und gekennzeichnet sein. Es wird empfohlen, stets behandelte und gekennzeichnete Verpackungen zu verwenden, um Transitprobleme zu vermeiden.

Amerika (USA), Kanada und Mexiko

Die NAPPO-Länder (USA, Kanada und Mexiko) haben den ISPM-15-Standard ab dem 16. September 2005 eingeführt, endgültig durchgesetzt ab dem 5. Juli 2006. In den USA wurden die phytosanitären Vorschriften angepasst. Kanada spezifizierte die Anforderungen in D-98-08, und Mexiko setzte den Standard ab dem 27. November 2003 um. Nicht konforme Verpackungen werden zur Wiederausfuhr angewiesen, und alle anfallenden Kosten trägt der Importeur.

China

Seit dem 1. Januar 2006 müssen Holzverpackungen nach dem ISPM-15-Standard behandelt und gekennzeichnet sein. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist nicht mehr erforderlich. Verpackungen aus Gebieten mit Kiefernfadenwurm müssen eine Hitzebehandlung durchlaufen. Die Verpackungen müssen rindenfrei sein und das IPPC/FAO-Zeichen auf zwei Seiten tragen. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe wie Sperrholz und MDF.

Australien

Australien hat den ISPM 15-Standard ab dem 1. September 2004 eingeführt. Alle Holzverpackungen müssen behandelt und gekennzeichnet sein. Sie müssen aus entrindetem Holz bestehen und können nach Ankunft weiteren Kontrollen unterzogen werden. Zusätzliche Informationen und Anforderungen sind auf der AQIS-Website zu finden. Australien erkennt auch alternative, von AQIS genehmigte Behandlungen an.

in anderen Ländern

Über 120 WTO-Mitgliedsstaaten haben das FAO ISPM 15:2009 Dokument unterzeichnet, aber nicht alle haben es in nationale Vorschriften umgesetzt. Eine vollständige Liste der Länder, die den ISPM 15-Standard anwenden, finden Sie hier >>

Die Vorschriften kurz zusammengefasst:

  1. Registrierung: Unternehmen, die Holzverpackungen herstellen, müssen sich beim zuständigen Pflanzenschutzdienst registrieren lassen.

  2. Einhaltung der Behandlungsstandards: Holzverpackungsmaterialien müssen gemäß den ISPM 15 Standards behandelt werden. Anerkannte Behandlungsmethoden umfassen Hitzebehandlung (HT), Mikrowellenbehandlung (DH), und bei bestimmten Voraussetzungen die Behandlung mit Sulfurylfluorid (SF).

  3. Markierung: Behandeltes Holz muss sichtbar und dauerhaft mit der ISPM 15 Markierung versehen werden. Diese Markierung muss auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten des Holzverpackungsmaterials angebracht sein und darf nicht zerstörungsfrei entfernt werden können.

  4. Dokumentation und Kontrolle: Registrierte Betriebe werden mindestens einmal jährlich auf die Einhaltung der ISPM 15 Anforderungen überprüft. Die korrekte Behandlung und Markierung muss umfassend dokumentiert werden.

  5. Konformität bei Exporten: Holzverpackungsmaterialien, die in Länder exportiert werden, die ISPM 15 Anforderungen stellen, müssen den entsprechenden Standards entsprechen. Fehlende oder fehlerhafte Markierungen können zur Zurückweisung der Ware oder zur Nachbehandlung führen.

  6. Ausnahmen und Sonderregelungen: Bestimmte Holzverpackungsmaterialien sind von der ISPM 15 Regelung ausgenommen, wie zum Beispiel Verpackungen aus dünnem Holz (≤ 6 mm), Holzwerkstoffen wie Sperrholz und Spanplatten, sowie geschenkkästen für Wein und Zigarren, die speziell behandelt wurden.

  7. Umgang mit Risiko: Es muss sichergestellt werden, dass alle verwendeten Holzverpackungsmaterialien frei von Schädlingen sind. Bei erhöhtem Risiko, z.B. aus bestimmten Regionen, sind zusätzliche Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.

Diese Verpflichtungen stellen sicher, dass Holzverpackungen keine Schädlinge verbreiten und internationalen Handelsanforderungen entsprechen.


weiterführende Informationen und Quellen:

Weiterführende Infos 1: ISPM 15 Länderliste
Weiterführende Infos 2: ISPM 15 Stempel, Markierung & Logo
Weiterführende Infos 3: ISPM 15 Behandlung
Weiterführende Infos 4: Julius Kühn Institut
Weiterführende Infos 5: International Plant Protection Convention

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