ISPM 15 ist ein internationaler Standard für phytosanitäre Maßnahmen, der speziell für die Regulierung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel entwickelt wurde. Der Zweck dieses Standards ist es, die Verbreitung von Schädlingen und Krankheiten, die Holz befallen können, zu verhindern. Dies wird durch spezifische Behandlungen und Markierungen erreicht, die weltweit anerkannt und eingehalten werden müssen. Eine zentrale Komponente des ISPM 15 Standards ist der ISPM 15 Stempel, der wichtige Informationen zur Herkunft und Behandlung des Holzverpackungsmaterials liefert.
Der ISPM 15 Stempel besteht aus mehreren wesentlichen Bestandteilen, die jeweils spezifische Informationen enthalten:
Gemäß ISPM 15 und der Verordnung (EU) 2016/2031 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen muss die Markierung einen Rahmen haben, und das Logo muss durch einen senkrechten Strich vom Rest der Markierung getrennt sein. Der Rahmen kann unterbrochen sein.
Die Größe und das Format der Markierung sind nicht strikt festgelegt, sie müssen jedoch gut lesbar und dauerhaft auf dem Holz angebracht sein. Der Rahmen und die Trennlinie zwischen IPPC-Logo und anderen Informationen müssen deutlich sichtbar sein.
Nur registrierte und autorisierte Betriebe dürfen Verpackungsholz gemäß ISPM 15 markieren und in Verkehr bringen. Diese Regelungen sind in der Verordnung (EU) 2016/2031 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, insbesondere in Artikel 98, niedergelegt.
Die Markierung muss mittels Brennstempel oder Schablone aufgebracht werden. Handgemalte Markierungen sind nicht zulässig, ebenso wenig wie Markierungen in Form von Plättchen, Folien oder Zetteln, da sie nicht die erforderliche Dauerhaftigkeit und Nichtübertragbarkeit gewährleisten.
Eine Holzverpackung muss als Einheit betrachtet werden, wobei bevorzugt die massiven Holzteile markiert werden sollten. Falls erforderlich, kann die Markierung auch auf Holzwerkstoffen angebracht werden, solange die Verpackung als Ganzes eindeutig identifizierbar bleibt.
In der Regel sind keine zusätzlichen Dokumente wie Pflanzengesundheitszeugnisse oder Nichtholz-Erklärungen für Sperrholz oder OSB-Platten erforderlich. Für den Import in die EU sind keine zusätzlichen Dokumente notwendig. Ausnahmen bestehen jedoch in einigen Ländern außerhalb der EU, die spezifische Anforderungen an die Begasung stellen, wie beispielsweise Australien, das einen Begasungsnachweis verlangt.
Die Gültigkeit von nach ISPM 15 behandeltem Verpackungsholz ist grundsätzlich unbegrenzt, solange die Markierung gut lesbar und intakt ist. Eine erneute Behandlung ist nur notwendig, wenn die Verpackung repariert wird und mehr als ein Drittel der Komponenten ausgetauscht wird.
Bei Reparaturen muss das verwendete Holz ebenfalls ISPM 15-konform sein und die reparierten Teile müssen einzeln markiert werden. Alternativ kann die alte Markierung entfernt und die gesamte Verpackung erneut behandelt und markiert werden. Wenn mehr als ein Drittel der Komponenten ausgetauscht wird, gilt dies als Neuaufbau und die gesamte Verpackung muss neu behandelt und markiert werden.
Ja, der ISPM 15 Standard erlaubt die Verwendung von Holzverpackungen mit Markierungen anderer Länder, solange die Markierung lesbar und konform ist.
ISPM 15 Länder: Eine aktuelle Liste der ISPM 15 Länder
ISPM 15 Behandlung & Behandlungsmethoden
ISPM 15 Standard: Ausführliche Informationen rund um die Regularie