ISPM 15 Stempel

Aufbau, Anforderungen & Markierung

ISPM 15 Stempel IPPC

August 28, 2024 acadon

ISPM 15 ist ein internationaler Standard für phytosanitäre Maßnahmen, der speziell für die Regulierung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel entwickelt wurde. Der Zweck dieses Standards ist es, die Verbreitung von Schädlingen und Krankheiten, die Holz befallen können, zu verhindern. Dies wird durch spezifische Behandlungen und Markierungen erreicht, die weltweit anerkannt und eingehalten werden müssen. Eine zentrale Komponente des ISPM 15 Standards ist der ISPM 15 Stempel, der wichtige Informationen zur Herkunft und Behandlung des Holzverpackungsmaterials liefert.

ISPM 15 Stempel Aufbau

Der ISPM 15 Stempel besteht aus mehreren wesentlichen Bestandteilen, die jeweils spezifische Informationen enthalten:

  • Linker Teil: Hier befindet sich das IPPC-Logo, das symbolisiert, dass die Verpackung den internationalen phytosanitären Standards entspricht.

  • Rechter Teil: Dieser Bereich enthält Angaben zum Herkunftsland, dem Hersteller oder Behandler der Verpackung sowie zur Art der Behandlung.

Gemäß ISPM 15 und der Verordnung (EU) 2016/2031 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen muss die Markierung einen Rahmen haben, und das Logo muss durch einen senkrechten Strich vom Rest der Markierung getrennt sein. Der Rahmen kann unterbrochen sein.

ISPM 15 Logo Legende:

  • IPPC-Symbol: Symbol gemäß Anhang II des Standards ISPM 15.
  • DE: ISO-Code für Deutschland.
  • XX: Amtlich bekannt gemachte Kennzeichnung der für die Genehmigung zuständigen Behörde (siehe Code der Pflanzenschutzdienste der Länder).
  • 49yyyy: Registriernummer des Betriebs, der das verwendete Holz hergestellt oder behandelt hat.
  • zz: Behandlungsmethode:
    • MB: Begasung mit Methylbromid.
    • HT: Hitzebehandlung (Mindestens 30 Minuten eine Kerntemperatur von 56 °C).
    • DH: Dielektrische Erhitzung.

Gibt es Anforderungen an die Größe oder das Format der Markierung?

Die Größe und das Format der Markierung sind nicht strikt festgelegt, sie müssen jedoch gut lesbar und dauerhaft auf dem Holz angebracht sein. Der Rahmen und die Trennlinie zwischen IPPC-Logo und anderen Informationen müssen deutlich sichtbar sein.

Wer darf Verpackungsholz gemäß ISPM 15 markieren?

Nur registrierte und autorisierte Betriebe dürfen Verpackungsholz gemäß ISPM 15 markieren und in Verkehr bringen. Diese Regelungen sind in der Verordnung (EU) 2016/2031 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, insbesondere in Artikel 98, niedergelegt.

Wie muss eine Markierung aufgebracht werden?

Die Markierung muss mittels Brennstempel oder Schablone aufgebracht werden. Handgemalte Markierungen sind nicht zulässig, ebenso wenig wie Markierungen in Form von Plättchen, Folien oder Zetteln, da sie nicht die erforderliche Dauerhaftigkeit und Nichtübertragbarkeit gewährleisten.

Welche Teile einer Verpackung, die aus massiven Holzteilen und Holzwerkstoffen besteht, müssen markiert werden?

Eine Holzverpackung muss als Einheit betrachtet werden, wobei bevorzugt die massiven Holzteile markiert werden sollten. Falls erforderlich, kann die Markierung auch auf Holzwerkstoffen angebracht werden, solange die Verpackung als Ganzes eindeutig identifizierbar bleibt.

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Sind für den Im- oder Export von ISPM 15-konformen Holzverpackungen weitere Begleitdokumente erforderlich?

In der Regel sind keine zusätzlichen Dokumente wie Pflanzengesundheitszeugnisse oder Nichtholz-Erklärungen für Sperrholz oder OSB-Platten erforderlich. Für den Import in die EU sind keine zusätzlichen Dokumente notwendig. Ausnahmen bestehen jedoch in einigen Ländern außerhalb der EU, die spezifische Anforderungen an die Begasung stellen, wie beispielsweise Australien, das einen Begasungsnachweis verlangt.

Wie lange hat einmal nach ISPM 15 behandeltes Verpackungsholz Gültigkeit?

Die Gültigkeit von nach ISPM 15 behandeltem Verpackungsholz ist grundsätzlich unbegrenzt, solange die Markierung gut lesbar und intakt ist. Eine erneute Behandlung ist nur notwendig, wenn die Verpackung repariert wird und mehr als ein Drittel der Komponenten ausgetauscht wird.

Was ist zu beachten, wenn Holzverpackungen repariert werden müssen?

Bei Reparaturen muss das verwendete Holz ebenfalls ISPM 15-konform sein und die reparierten Teile müssen einzeln markiert werden. Alternativ kann die alte Markierung entfernt und die gesamte Verpackung erneut behandelt und markiert werden. Wenn mehr als ein Drittel der Komponenten ausgetauscht wird, gilt dies als Neuaufbau und die gesamte Verpackung muss neu behandelt und markiert werden.

Kann man beim Export aus Deutschland Holzverpackungen mit einer Markierung eines anderen Landes nutzen?

Ja, der ISPM 15 Standard erlaubt die Verwendung von Holzverpackungen mit Markierungen anderer Länder, solange die Markierung lesbar und konform ist.


ISPM 15 Länder: Eine aktuelle Liste der ISPM 15 Länder
ISPM 15 Behandlung & Behandlungsmethoden
ISPM 15 Standard: Ausführliche Informationen rund um die Regularie

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