Degressive Abschreibung ab 1. Juli 2020 wieder möglich

So passen Sie Ihr ERP-System an

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gibt es zur Stärkung von Investitionen ab 1.7.20 wieder die Möglichkeit der degressiven Abschreibung. In der Schweiz sowie in den Niederlanden ist das ohnehin in gewissem Rahmen möglich.

So  funktioniert die richtige Einrichtung im Standard von Business Central (bzw. NAV)

Die Ausgestaltung ist leicht unterschiedlich: gemäß Pressemitteilung von Finanzminister Blümel zum Konjunkturstärkungsgesetz kann in Österreich 30% des Buchwerts abgeschrieben werden, in Deutschland sind es 25% (allerdings begrenzt auf das 2,5fache der linearen Abschreibung, siehe Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen).

In beiden Fällen ist für Anlagen in BC die Abschreibungsmethode „Degr1/Linear“ zu wählen. Diese sorgt dafür, dass solange degressiv mit 25% (bzw. 30%) abgeschrieben wird, bis die lineare Abschreibung einen höheren Wert ergibt. Im Gegensatz zu „Degr2/Linear“ bleibt der Prozentsatz im kompletten Wirtschaftsjahr gleich, siehe Abschreibungsmethoden in der BC-Onlinehilfe.

Anwendungsbeispiele:

Die lineare AfA wird automatisch anhand der Nutzungsdauer berechnet (im Beispiel bei 6 Jahren also 162/3%). Damit Sie die degressive AfA % einstellen können (in DE 25%, in AT 30%) müssen Sie das Feld zunächst einblenden:

 

Sinnvoll ist die degressive Abschreibung logischerweise nur bei Anlagegütern mit einer Abschreibungsdauer von mehr als 4 Jahren (Deutschland) bzw. 3 Jahren (Österreich). Business Central (bzw. Navision) wählt bei „Degr1/Linear“ automatisch die lineare Abschreibung, wenn diese günstiger ist. Somit ist es vielleicht übersichtlicher, wenn Sie bei solchen Anlagen direkt „linear“ eintragen aber nicht zwingend notwendig.

Zusätzliche Regel für Deutschland

In Deutschland müssen Sie zusätzlich beachten, dass die degressive Abschreibung maximal das 2½-fache der linearen Abschreibung sein darf. Wenn also ein Anlagegut auf mehr als 10 Jahre abgeschrieben werden muss, müssen Sie den degressiven Prozentsatz entsprechend anpassen indem Sie die lineare AfA% * 2,5 eintragen.

Nehmen wir als Beispiel ein Hochregallager. Dieses darf über 15 Jahre abgeschrieben werden. Somit beträgt die lineare AfA% 1/15=62/3%. Entsprechend können Sie degressiv maximal 2,5 x 62/3% = 162/3% abschreiben. In einer Formel ausgedrückt ist somit: „degressive AfA%“ = 2,5 / „Abschreibungsdauer in Jahren“.

Bitte beachten Sie, dass es in diesem Beitrag nur um die Abbildung der neuen Regeln in Ihrem ERP-System geht. Bei Fragen zur korrekten Berechnung der Abschreibung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

 

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